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Wer benötigt eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG?
Wer eine Auffangstation, Pflegestelle oder Tierrettung aufbauen möchte, sollte frühzeitig klären, ob dafür eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) erforderlich ist. Das betrifft unter anderem Stationen für Katzen, Tauben, Waschbären, verletzte Wildtiere und andere Tiere. Entscheidend ist nicht, wie die Organisation bezeichnet wird. Auch Begriffe wie „private Pflegestelle“, „Tierrettung“, „Wildtierhilfe“ oder „Tierschutzprojekt“ schließen eine Erlaubnispflic

Nadine Hieß
23. Okt.7 Min. Lesezeit


Ist die Anbindehaltung von Rindern verboten?
Die Behörde muss und darf daher nicht auf eine zukünftige Gesetzesänderung oder den Erlass einer speziellen Verordnung warten. Das OVG NRW hat ausdrücklich bestätigt, dass die allgemeinen Vorgaben des § 2 TierSchG auch ohne spezialgesetzliche Konkretisierung vollzogen werden können.

Nadine Hieß
20. Okt.7 Min. Lesezeit


Die Novelle des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes im Hinblick auf den Wolf
Nach der Gesetzesbegründung soll die Novelle präventiven Herdenschutz um die Option einer Bejagung als Bestandteil eines Bestandsmanagements ergänzen. Sie soll damit auf Konflikte zwischen Wolfsbeständen, Weidetierhaltung und öffentlicher Sicherheit reagieren. Ob die gewählten Regelungen dieses Ziel im Rahmen des Unionsrechts erreichen, ist jedoch in zentralen Punkten umstritten.

Nadine Hieß
3. Sept.6 Min. Lesezeit


Eigenständiges Tierversuchsgesetz: Gefahr einer Absenkung des Schutzes von Versuchstieren
Die Einbettung der Tierversuchsregelungen in das Tierschutzgesetz hat eine rechtliche und symbolische Funktion: Sie macht deutlich, dass Forschung mit Tieren Teil des allgemeinen Tierschutzregimes ist und nicht bloß eine sektorspezifische Forschungsregulierung. Eine isolierte Kodifikation kann die Gefahr begründen, dass Effizienz-, Innovations- oder Verwaltungsinteressen gegenüber dem individuellen Schutz der Tiere stärker gewichtet werden.

Nadine Hieß
2. Sept.3 Min. Lesezeit


Undercover-Recherche durch Tierschützer*innen: Wann kann Hausfriedensbruch gerechtfertigt sein?
Geschützte Räume im Sinne des § 123 Abs. 1 StGB sind insbesondere Geschäftsräume und befriedete Besitztümer. Stallanlagen, Betriebshöfe und sonstige nicht frei zugängliche Bereiche der Tierhaltung fallen regelmäßig darunter, wenn sie erkennbar dem Hausrecht der Betreiber*innen unterliegen. Wer dort gegen oder ohne den Willen der Berechtigten eindringt oder trotz Aufforderung nicht geht, setzt sich einem strafrechtlichen Risiko aus.

Nadine Hieß
1. Sept.4 Min. Lesezeit


Aufstockung von Doppelhaushälften und Hausgruppen – Leitlinien der aktuellen Rechtsprechung
Die Nachverdichtung im Bestand führt immer häufiger zu Konflikten zwischen Nachbarn, wenn Doppelhaushälften oder Häuser innerhalb einer Hausgruppe durch Dachaufstockung erweitert werden. Die rechtliche Beurteilung solcher Vorhaben hängt maßgeblich davon ab, ob und wie der Bebauungsplan eine offene Bauweise (§ 22 BauNVO) festsetzt und ob die betroffene Bebauung als Doppelhaus oder als Hausgruppe einzuordnen ist.

Nadine Hieß
12. Aug.5 Min. Lesezeit


Wohnen im baurechtlichen Außenbereich
Dem Strukturwandel trägt § 35 Abs. 4 BauGB Rechnung: Bestimmte Nutzungsänderungen und Erweiterungen bestehender Gebäude werden bauplanungsrechtlich begünstigt, wenn sie außenbereichsverträglich sind.

Nadine Hieß
9. Aug.3 Min. Lesezeit


Kostenerstattung und Schadensersatz bei Nichtbereitstellung eines Kinderbetreuungsplatzes
Erfüllt der Jugendhilfeträger den Anspruch aus § 24 Abs. 2 SGB VIII trotz rechtzeitiger Bedarfsanmeldung nicht, liegt eine Amtspflichtverletzung vor, die gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG und den jeweiligen Landeshaftungsgesetzen Amtshaftungsansprüche auslösen kann.

Nadine Hieß
4. Aug.4 Min. Lesezeit


Einstweilige Verfügung wegen identifizierender Berichterstattung über Tierschutzverstöße
Welche Folgen hat das Urteil des LG Augsburg für investigativen Tierschutz? Der Fachartikel beleuchtet die Einschränkungen identifizierender Berichterstattung und ihre Bedeutung für Pressefreiheit und die Aufdeckung von Missständen.

Nadine Hieß
1. Aug.4 Min. Lesezeit
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