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Tiere sind unsere Mitgeschöpfe

Als Menschen tragen wir Verantwortung für ihr Leben und ihr Wohlbefinden. Diese Verantwortung ist nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern findet auch ihren Ausdruck im Gesetz: Nach § 1 Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Das Tierschutzrecht leidet jedoch nicht in erster Linie an fehlenden Vorschriften, sondern an einem erheblichen Vollzugsdefizit. Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben werden tierschutzrechtliche Verstöße häufig nicht konsequent verfolgt oder sanktioniert.
 
Allein in Deutschland werden jedes Jahr rund 750 Millionen Tiere
für Ernährungszwecke geschlachtet. Hinzu kommen Millionen weiterer Tiere, die in der Milch- und Eierindustrie genutzt werden. Solange Tiere überwiegend als Produktionsmittel behandelt werden, bleibt der gesetzliche Anspruch des Tierschutzes für unzählige Lebewesen unerfüllt.

Als Rechtsanwältin für Tierschutz unterstütze ich Tierschutzvereine und -organisationen bei der rechtlichen Aufarbeitung von Verstößen gegen das Tierschutzrecht. Dazu werte ich Bild- und Videomaterial aus Undercover-Recherchen aus, prüfe die dokumentierten Sachverhalte rechtlich und erstelle Strafanzeigen sowie weitere rechtliche Stellungnahmen. Ich kommuniziere mit den zuständigen Behörden, fordere die konsequente Durchsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften ein und nehme Behörden in die Pflicht, wenn sie ihren gesetzlichen Aufgaben nicht ausreichend nachkommen.

Als Rechtsanwältin verbinde ich meine juristische Expertise mit meiner persönlichen Überzeugung. Als Veganerin setze ich mich dafür ein, dass bestehende Tierschutzvorschriften nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern wirksam angewendet und durchgesetzt werden. Mein Ziel ist es, Tieren eine rechtliche Stimme zu geben und dazu beizutragen, dass Verstöße gegen das Tierschutzrecht nicht folgenlos bleiben.

Mein langfristiges Ziel ist die Einführung eines
bundesweiten Verbandsklagerechts im Tierschutz. Solange Tiere ihre Rechte nicht selbst wahrnehmen können und anerkannten Tierschutzorganisationen keine umfassende Möglichkeit eingeräumt wird, tierschutzrechtliche Verstöße gerichtlich überprüfen zu lassen, bleibt effektiver Rechtsschutz unvollständig.

Ich bin überzeugt, dass nachhaltiger Tierschutz nur im Zusammenspiel von Recht, Politik und gesellschaftlichem Wandel erreicht werden kann. Deshalb engagiere ich mich nicht nur anwaltlich, sondern auch darüber hinaus für die Weiterentwicklung des Tierschutzrechts und eine Gesellschaft, die Tiere als fühlende Lebewesen respektiert und schützt.

​Häufige Fragen

Vertreten Sie auch Privatpersonen in tierschutzrechtlichen Einzelfällen?

Mein Schwerpunkt liegt nicht auf der Vertretung einzelner Tierhalterinnen oder Tierhalter, sondern auf der Bekämpfung struktureller und kommerzieller Tierausbeutung. Ich arbeite insbesondere mit Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen zusammen, um schwerwiegende und systematische Verstöße gegen das Tierschutzrecht rechtlich aufzuarbeiten. Wenn Privatpersonen Missstände beobachten, sollten diese sorgfältig dokumentiert werden. Bei Haltungsbedingungen empfiehlt sich eine Dokumentation über einen längeren Zeitraum, um wiederkehrende oder andauernde Verstöße nachweisen zu können. Anschließend sollten die Beobachtungen dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Bleibt die Behörde trotz nachvollziehbarer Hinweise untätig, kann in geeigneten Fällen auch die Erstattung einer Strafanzeige in Betracht kommen.

Warum sprechen Sie nicht von „Nutztieren“?

Der Begriff „Nutztier“ reduziert fühlende Lebewesen auf ihren wirtschaftlichen Zweck. Tiere sind keine Produktionsmittel, sondern Individuen mit eigenen Interessen – insbesondere dem Interesse, zu leben und nicht zu leiden. Ich verwende deshalb bewusst Formulierungen wie „landwirtschaftlich genutzte Tiere“ oder spreche schlicht von Tieren. Sprache prägt unser Denken. Wer Tiere ausschließlich über ihren Nutzen definiert, übernimmt eine Sichtweise, die ihre Ausbeutung als selbstverständlich erscheinen lässt.

Reicht das deutsche Tierschutzrecht aus?

Das deutsche Tierschutzgesetz enthält wichtige Schutzvorschriften. Das größte Problem liegt jedoch weniger im Gesetz selbst als in dessen unzureichender Durchsetzung.Verstöße gegen das Tierschutzrecht bleiben häufig ohne wirksame Konsequenzen. Behörden greifen oftmals verspätet oder gar nicht ein, Ermittlungsverfahren werden eingestellt und bestehende gesetzliche Möglichkeiten nicht konsequent ausgeschöpft. Dieses Vollzugsdefizit führt dazu, dass der gesetzlich vorgesehene Schutz für Millionen Tiere in der Praxis ins Leere läuft.

Haben Tiere Rechte?

Nach geltendem Recht sind Tiere keine Rechtspersonen. Sie können ihre Interessen nicht selbst vor Gericht geltend machen und sind darauf angewiesen, dass Menschen ihre Belange vertreten. Ich bin überzeugt, dass sich dies langfristig ändern muss. Solange Tiere ihre grundlegenden Interessen – insbesondere an Leben, körperlicher Unversehrtheit und Freiheit von Leid – nicht wirksam durchsetzen lassen können, bleibt ihr rechtlicher Schutz unvollständig. Deshalb setze ich mich für die Weiterentwicklung des Tierschutzrechts hin zu einem wirksamen Tierrecht sowie für ein bundesweites Verbandsklagerecht im Tierschutz ein.

Warum konzentrieren Sie sich auf landwirtschaftlich genutzte Tiere?

Der weitaus größte Teil des von Menschen verursachten Tierleids entsteht dort, wo Tiere wirtschaftlich genutzt werden. Allein in Deutschland werden jedes Jahr Hunderte Millionen Tiere für die Lebensmittelproduktion getötet; hinzu kommen Millionen weiterer Tiere, die für Milch, Eier und andere Produkte ausgebeutet werden. Deshalb sehe ich hier den größten rechtlichen und gesellschaftlichen Handlungsbedarf. Mein Ziel ist es, systematische Rechtsverstöße aufzudecken, deren Verfolgung konsequent einzufordern und damit einen Beitrag dazu zu leisten, dass Tiere nicht länger als bloße Produktionsmittel behandelt werden.

Wessen Interessen vertreten Sie?

Meine anwaltliche Arbeit ist den Tieren verpflichtetMein Anliegen ist es ausschließlich, die Interessen der Tiere an Leben, körperlicher Unversehrtheit und Freiheit von Leiden mit den Mitteln des Rechts bestmöglich zur Geltung zu bringen. Dabei arbeite ich insbesondere mit Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen zusammen, die systematische Verstöße gegen das Tierschutzrecht dokumentieren und deren konsequente Verfolgung einfordern. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass bestehende tierschutzrechtliche Vorschriften wirksam durchgesetzt und weiterentwickelt werden. Ich bin überzeugt, dass Tiere mehr sind als Schutzobjekte menschlicher Fürsorge. Sie sind fühlende Lebewesen mit eigenen Interessen. Langfristig müssen diese Interessen auch rechtlich stärker anerkannt und geschützt werden. Dafür setze ich mich sowohl anwaltlich als auch gesellschaftlich und politisch ein.

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