Alles rund um das Öffentliche Baurecht
Baugenehmigung, Bauantrag, Bauvoranfrage, Baunachbarrecht, Drittschutz im Baurecht, Immissionsschutzrecht, Denkmalschutzrecht
Das Öffentliche Baurecht umfasst unter anderem Fragen rund um die Themen Baugenehmigung und Bauvoranfrage, Baueinstellung, Nutzungsuntersagung, Beseitigungsanordnung, Immissionsschutz, Denkmalschutz sowie Nachbarschutz und Nachbarvereinbarungen.
Planen Sie ein neues Bauvorhaben oder wollen Sie ein Bestandsgebäude einer neuen Nutzung zuführen, berate ich Sie bereits im Vorfeld. Hierbei unterstütze ich Sie bei der Vorbereitung des Bauantrags sowie in der Kommunikation mit der Baugenehmigungsbehörde.
Wurde Ihr Bauantrag abgelehnt, prüfe ich, ob erfolgreich gegen den Ablehnungsbescheid vorgegangen werden kann bzw. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vorhaben zu genehmigen ist.
Stellen Sie auf einem Nachbargrundstück eine Bautätigkeit fest, durch welche Ihr Grundstück beeinträchtigt wird, kann gegen die Baugenehmigung des Nachbarn im Wege der Drittanfechtung vorgegangen werden. An dieser Stelle nehme ich für Sie Einsicht in die Bauakte und prüfe, ob mit Erfolg gegen die nachbarliche Baugenehmigung vorgegangen werden kann.
Kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich durch Ihr Bauvorhaben ein Nachbar gestört fühlt und befürchten Sie oder die Baugenehmigungsbehörde eine Drittanfechtung der Baugenehmigung, unterstütze ich Sie dabei, eine entsprechende Vereinbarung mit den Nachbar*innen zu schließen.
Das Öffentliche Baurecht ist geprägt durch bundesgesetzliche Bestimmungen (z.B. Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung) sowie durch Landesgesetze und Verordnungen (z.B. Landesbauordnungen) und kommunale Satzungen (z.B. Bebauungsplan, Stellplatzsatzung, Erhaltungssatzung). Hierdurch sind die Fälle meist sehr individuell und komplex.
Aktuelle Fortbildungen: "Die Baugenehmigung - Der Dauerbrenner", "Update Besonderes Städtebaurecht - Sanierungsgebiete, Entwicklungsgebiete, Erhaltungsgebiete (insbesondere Milieuschutz)", "Beweisantrag und Amtsermittlung im Verwaltungsprozess", der Bebauungsplan und seine Kontrolle"
Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie an und vereinbaren Sie ein erstes Beratungsgespräch.
Häufige Fragen
Wann brauche ich eine Baugenehmigung und was gehört in den Bauantrag?
Eine Baugenehmigung ist regelmäßig erforderlich, wenn Sie ein Gebäude neu errichten, wesentlich umbauen oder seine Nutzung ändern möchten. Ob ein Vorhaben genehmigungspflichtig ist, ergibt sich aus der jeweiligen Landesbauordnung, dem Bebauungsplan und weiteren kommunalen Satzungen wie etwa einer Stellplatzsatzung oder Erhaltungssatzung. Im Bauantrag müssen u.a. Bauzeichnungen, Baubeschreibung, statische Nachweise und Erschließungsunterlagen eingereicht werden; ich unterstütze Sie bei der Vorbereitung der Unterlagen und der Abstimmung mit der Behörde.
Welche Vorteile hat eine Bauvoranfrage?
Mit einer Bauvoranfrage klären Sie frühzeitig, ob Ihr geplantes Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Die Behörde entscheidet über zentrale Fragen der Zulässigkeit nach Bauplanungsrecht (BauGB, BauNVO) und Bauordnungsrecht, ohne dass bereits alle Detailunterlagen vorliegen müssen. Das verschafft Planungssicherheit, bevor Sie in umfassende Planung und Kosten gehen. Ich berate Sie zu Reichweite und Inhalt der Bauvoranfrage und formuliere die entscheidenden Fragen an die Behörde.
Was kann ich tun, wenn mein Bauantrag abgelehnt wurde?
Wird der Bauantrag abgelehnt, prüfe ich zunächst die Rechtsgrundlagen und die Begründung des Ablehnungsbescheids. Je nach Ausgangslage kommen Widerspruch oder Klage vor dem Verwaltungsgericht in Betracht. Gleichzeitig lässt sich klären, ob das Vorhaben durch Anpassungen (z.B. Änderungen im Entwurf, Stellplatznachweis, Immissionsschutzauflagen) genehmigungsfähig gemacht werden kann. Ziel ist entweder die Durchsetzung des Vorhabens oder eine rechtssichere, wirtschaftlich sinnvolle Alternative.
Wie kann ich mich gegen eine Baugenehmigung des Nachbarn wehren?
Beobachten Sie eine Bautätigkeit auf dem Nachbargrundstück, die Ihr Grundstück beeinträchtigt, kommt eine Drittanfechtungsklage gegen die Baugenehmigung des Nachbarn in Betracht. Voraussetzung ist, dass die Genehmigung nachbarschützende Normen verletzt (z.B. Abstandsflächen, Lärm- oder Immissionsschutz) und Sie dadurch in eigenen Rechten betroffen sind. Ich nehme für Sie Einsicht in die Bauakte, prüfe die Rechtslage und vertrete Sie im Widerspruchs- und Klageverfahren.
Wie lassen sich Konflikte mit Nachbarinnen und Nachbarn vorbeugend lösen?
Besteht die Gefahr, dass sich Nachbarinnen oder Nachbarn durch Ihr Bauvorhaben gestört fühlen und eine Drittanfechtung in Betracht kommt, lässt sich häufig durch nachbarliche Vereinbarungen und transparente Kommunikation eine einvernehmliche Lösung finden. Solche Vereinbarungen können z.B. Regelungen zu Bauzeiten, Abstandsflächen, Sichtschutz oder besonderen Immissionsschutzmaßnahmen enthalten. Ich unterstütze Sie bei der Ausarbeitung rechtssicherer Vereinbarungen und begleite Sie in der Abstimmung mit den Nachbarinnen und Nachbarn sowie der Genehmigungsbehörde.