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Guter Rat ist nicht umsonst.

Trotzdem lohnt es sich für Sie, für meine Beauftragung Geld auszugeben.

 

Meine Beauftragung kann Ihnen in der Zukunft unnötigen Ärger und Kosten ersparen.

Aufgrund meiner Spezialisierung und der meist sehr komplexen Sachverhalte biete ich Ihnen eine individuelle Vergütungsvereinbarung an, die in der Regel ein Honorar auf Stundenbasis beinhaltet.

Wenn Sie durch meinen anwaltlichen Rat ein aussichtsloses gerichtliches Verfahren bereits im Vorfeld vermeiden können, haben Sie bereits Geld gespart. Gewinnen wir gemeinsam ein Gerichtsverfahren, so wird die gegnerische Partei in der Regel zur überwiegenden Kostenerstattung verpflichtet. Sind Sie rechtsschutzversichert, so werden meine Kosten teilweise von der Versicherung übernommen.


Sollten Sie den Wunsch haben, sich vorerst lediglich beraten zu lassen um abschätzen zu können, ob ein außergerichtliches oder gerichtliches Vorgehen sinnvoll und erfolgversprechend ist, so kann ich im Rahmen der sogenannten Erstberatung tätig werden. Als Verbraucher*in zahlen Sie für die anwaltliche Erstberatung 249,90 € brutto, als Unternehmer*in 321,30 €. Die Prüfung umfangreicher Unterlagen kann im Rahmen der Erstberatung nicht erfolgen.

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