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KITA-PLATZ-
ANSPRUCH

Seit dem 01.08.2013 gilt der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung aus § 24 SGB VIII.
 
Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Eltern für ihre Kinder trotz rechtzeitiger Bedarfsmeldung eine Absage erhalten. Dabei steht der sog. Verschaffungsanspruch gegenüber dem zuständigen Jugendamt ausdrücklich nicht unter einem Kapazitätsvorbehalt. Vielmehr haben Städte und Gemeinden dafür zu sorgen, dass ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen.

Alles rund um den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung können Sie in meiner Veröffentlichung auf JURAWELT nachlesen:

 

Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz


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