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Kommunalrecht

Das Kommunalrecht regelt die Rechtsstellung kommunaler Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Städten und Landkreisen. Geregelt ist es weit überwiegend landesrechtlich in den Kommunal- sowie Landkreisordnungen. Auch das kommunale Wahlrecht richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

 

In Fragen kommunaler Selbstverwaltung berate ich sowohl Städte, Gemeinden und Landkreise als auch Stadtverordnete, Gemeinderatsmitglieder Fraktionen und Ausschüsse.

Im politischen Alltag lassen sich Rechte und Pflichten der kommunalen Organe untereinander nicht immer ganz leicht abgrenzen. Aber auch im Verhältnis der Verwaltung zum Bürger treten Fragen, etwa im Rahmen des Satzungs- oder des Gefahrenabwehrrechts auf.

Aufgrund meines ehemaligen Mandats als Stadtverordnete über zwei Wahlperioden hinweg verfüge ich über eigene kommunalpolitische Erfahrung, Vor meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich als stellvertretende Leiterin eines kommunalen Rechtsamts die Stadtverwaltung sowie die Bürgermeister und den Oberbürgermeister beraten und die Stadt gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

Als Schnittstelle zwischen Recht und Politik fühle ich mich in meiner heutigen Tätigkeit als Rechtsanwältin im Kommunalrecht besonders zu Hause.

"Das Verwaltungsrecht ist der Politik so nahe wie kein anderes Rechtsgebiet. Als Verwaltungsrechtlerin und ehemalige Kommunalpolitikerin bringe ich meine Kompetenz und Erfahrung aus beiden Bereichen zusammen, um für meine Mandantinnen und Mandanten sowohl auf Seiten der Bürgerschaft als auch der Behörden

das beste Ergebnis zu erzielen."

- Rechtsanwältin Nadine Hieß

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